Gericht lehnt Eilantrag ab

Gericht lehnt Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bezüglich des Pegelstandes am Schluchsee abgelehnt. Zur Begründung verweist das Verwaltungsgericht Freiburg auf mehrere, unabhängig voneinander tragfähige Erwägungen: Übergeordnet sei, dass vorliegend kein überwiegendes Interesse der Antragssteller an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung bestehe, da nach summarischer Prüfung der sachdienlichen Rechtslage davon auszugehen sei, dass die im Hauptsacheverfahren eingelegte Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben werde.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da so nach wie vor keine verbindliche Sicherheit für unsere Stege und Kielboote besteht. Eine Zusammenfassung des Urteils durch unseren Anwalt sowie das vollständige Urteil können hier nachgelesen werden:

Gerichtsbeschluss – Zusammenfassung

Gerichtsbeschluss Verwaltungsgericht Freiburg